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Der Verein versteht sich als Rassehunde-Zuchtverein im Sinne und im Rahmen der Satzung des VDH. Zweck ist die Zucht der Rasse Kromfohrländer mit den Schwerpunkten Gesundheit, Wesen und Aussehen nach dem bei der F.C.I. hinterlegten gültigen Standard Nr. 192. Demgemäß fördert der Verein alle Bestrebungen, die der Erfüllung dieser Zwecke dienen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften über "Steuerbegünstigte Zwecke" der §§ 51 ff AO (Abgabenordnung). Der Satzungszweck wird insbesondere durch Förderung der Kleintierzucht nach Maßgabe des Absatzes 1 und mit den Mitteln des § 33 AO verwirklicht. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Außerdem darf keine Person durch Ausgaben, die dem gesetzten Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
Die Zuchtzulassung erhält ein Kromfohrländer im
RZV durch die 1997 eingeführte Körung. Neben einer von der FCI ausgestellten Ahnentafel,
muss sowohl eine aktuelle Gesundheitsuntersuchung als auch der Gentest für hyperkeratotische
Veränderungen der Pfotenballen (digitale Hyperkeratose, Hereditäre Fußballen
Hyperkeratose/HFH oder Cornyfeet genannt) vorliegen, damit dieser Hund zur
Körung zugelassen wird. Die Einlagerung von Blutproben in einem vom RZV
genannten Institut ist ebenso verpflichtend, um für Forschungszwecke oder
eventuell auch für einen Abstammungsnachweis darauf zurück greifen zu können.
Bei der Körung wird er durch einen Richter des VDH (Verband für das Deutschen
Hundewesens) nach dem Standard (Aussehen und Körperbau) beurteilt. Während des
gesamten Tages wird auch sein Verhalten beobachtet und durch die Körkommission
zusammen mit dem Richter beurteilt.
Das Ergebnis der Körung wird schriftlich festgehalten und etwaige
Paarungsauflagen erteilt. Das Ergebnis der Körung wird dem Eigentümer schon vor
Ort mündlich mitgeteilt. Eine Kopie des Körberichtes wird ihm zugesandt.
Seit 01.01.2008 ist das Mindestalter für die Körung 18 Monate.
Das Mindestalter für den ersten Zuchteinsatz für Hündinnen liegt bei 18
Monaten, für Rüden bei 24 Monaten. In der Regel werden die Hündinnen nicht vor
Vollendung des zweiten Lebensjahres zur Zucht eingesetzt.
Der Abstand zwischen zwei Würfen muss 355 Tage betragen, gibt es in einem Wurf
mehr als acht Welpen sogar 18 Monate minus zehn Tage. Hiermit ist
gewährleistet, dass die Hündinnen ausreichend Zeit zur körperlichen Erholung
haben.
Die Aufzucht in der Familie ist für die Zucht der Kromfohrländer selbstverständlich!
Die zukünftige Zuchtstätte wird durch den zuständigen Zuchtwart des RZV vor der
Genehmigung des Zwingernamen kontrolliert und muss den Mindestanforderungen der
Zuchtordnung entsprechen. Hierzu wird nicht ein großes Haus benötigt, aber es
muss ausreichend Platz für den Innen- und Außenauslauf der Welpen vorhanden
sein. Auch muss die durchgängige Betreuung des Wurfes gewährleistet sein. Die
Welpen bleiben mindestens 60 Tage bei der Mutter. Erst nach der, vom Zuchtwart
des RZV durchgeführten, Begutachtung (Wurfabnahme) des Wurfes, der Mutter und
den
Die Anzahl
der Deckeinsätze ist begrenzt. Warum? In der Vergangenheit war es unter den
Züchtern üblich, dass nur wenige Rüden zur Zucht eingesetzt wurden und viele
Hündinnen gedeckt haben. Dies hatte zur Folge hat, dass, wenn man sich die
Ahnentafeln anschaut, häufig die gleichen Väter, Großväter, Urgroßväter als
Vorfahren auftauchten. Andere Rüden dagegen wurden von den Züchtern aus
unterschiedlichen Gründen nie eingesetzt.
Mit der Begrenzung der Deckeinsätze stellt man sicher, dass eine größere
Streuung der “Gene” erreicht wird. Oder anders gesagt, die Zucht auf eine
breitere Basis gestellt wird. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung zur
Gesunderhaltung der Rasse.
Eine sogenannte „Champion Zucht“, also der vermehrte Einsatz von Hunden die auf
Ausstellungen Preise abräumen, gibt es im RZV nicht.
Paarungsauflagen ermöglichen, dass auch Kromfohrländer, die nicht zu 100 % dem
Standard entsprechen in der Zucht eingesetzt werden können. Hierdurch wird
ermöglicht, dass sie ihre Gene in die Rasse einbringen können und mögliche
“Fehler”, wie z.B. Fehlzähne, etwas zu langes/kurzes Haar, nicht Standard
gemäße Haarqualität, zu blasse Abzeichen, durch passende Verpaarungen nicht
noch stärker verbreitet wird.
Ein ewiges Diskussionsthema sind die sogenannten “glatt kurzen” Kromfohrländer.
In den Standard aufnehmen ja oder nein. Zur Zucht notwendig ja oder nein. Bei
ihnen handelt es sich um Kromfohrländer mit gleichmäßig kurzem Fell und ohne
Bart.
Der gültige Standard sagt sowohl bei rau als auch bei glatt: “Auf dem Rücken
und am Widerrist nicht länger als sieben cm. An den Seiten kürzer, etwa drei
cm.”
In vielen Rauhaar Würfen werden Welpen mit kurzem, mittellangen und langem Haarkleid
geboren. In den Glatthaar Würfen hängt es von den Eltern ab. Haben beide
mittellanges Haarkleid, ist auch das Haarkleid der Welpen mittellang. Hat ein
Partner kurzes Haarkleid ist in der Regel das Haarkleid eines Teils des Wurfes
kurz und ein Teil mittellang. So gesehen ist der “kurze” ein Stiefkind in der
Zucht. Die Rauhaarzüchter wollen ihn nicht, weil er keinen Bart hat und sie
befürchten den Bart damit komplett heraus zu züchten und ein Teil der
Glatthaarzüchter will ihn nicht, weil das Haarkleid zu kurz ist.
Aus züchterischer Sicht trägt auch er zur genetischen Vielfalt bei.
Dabei darf
aber der Standard nicht aus den Augen verloren werden!
Seit 01.01.2008 werden in Einzelfällen wieder Verpaarungen zwischen rauhaarigen
und glatthaarigen Kromfohrländer (mit Bart und ohne Bart) zugelassen. Natürlich
wird hierdurch der rauhaarige Kromfohrländer nicht rauer und typischer und der
glatthaarige Kromfohrländer nicht seidiger und typischer. Darüber muss sich
jeder Züchter und Käufer im Klaren sein. Vielmehr ist es ein Versuch die
genetische Vielfalt zu vergrößern. Ob dies gelingt und wie die Ergebnisse
aussehen, wird die Zukunft zeigen. Gibt es kein zufriedenstellendes Ergebnis
wird man von den Mischpaarungen wieder Abstand nehmen. So viel zum Thema
Zulassung, Zuchteinsatz
Seit ca.1995
wird die in der Rasse auftretende Epilepsie bekämpft. Früher war man mehr oder
weniger auf Hörensagen der einzelnen Kromfohrländerbesitzer und Züchter
angewiesen, wobei es häufig so war, dass die eigenen Kromfohrländer gesund, die
der anderen aber krank waren. So konnte es nicht weitergehen.
Um die schon bestehende Zuchtwertschätzung Epilepsie mit “Leben” zu
füllen wurde 1999 die erste Gesundheitsumfrage gestartet. Alle bekannten
Kromfohrländerbesitzer wurden angeschrieben und um Beantwortung des Fragebogens
gebeten. Ca. 70 % der Bögen kamen von den Besitzern ausgefüllt zurück. Folgende
gesundheitliche Probleme stellten sich damals heraus:
Krampfartige Anfälle (Epilepsie), Probleme im Bewegungsapparat,
hyperkeratotische Veränderungen der Pfotenballen (digitale Hyperkeratose, Hereditäre
Fußballen Hyperkeratose/HFH oder Cornyfeet genannt), einzelne Tiere mit
Immunschwächen und einige wenige die im Alter erblindet waren.
Seither werden jährlich immer bestimmte Jahrgänge der Population angeschrieben
und der Rücklauf liegt nach wie vor bei ca. 65% der Fragebögen. Mit diesen
Ergebnissen konnte und kann man nun gezielt Zuchtlenkung betreiben.
Große Erfolge zeigen sich bei Epilepsie. Die Zuchtlenkung, die mit Hilfe der
Genotypwahrscheinlichkeit nach Dr. Beuing durchgeführt wird, greift und nur
noch vereinzelte Tiere erkranken im Laufe ihres Lebens an dieser
Krankheit.
Informationen zu Immunschwächen werden dahingehend berücksichtigt, dass, wenn
ein Risiko in den Linien vorhanden ist, die Züchter eingehend darauf
hingewiesen werden. Mehrfach hat der RZV verschiedene Wissenschaftler
angesprochen und angefragt, ob sie bei der Bekämpfung immunbedingter
Erkrankungen behilflich sein können. Zuerst sah es so aus, dass dies Aufgrund
der umfassenden Informationen, die dem RZV vorliegen möglich ist. Aber um sinnvoll
forschen zu können benötigt man eine Mindestzahl von Tieren, die an derselben
diagnostizierten Erkrankung leiden, um ausreichend Proben zu haben. Diese
Mindestzahlen erreichen wir nicht. Was in der Sache erfreulich, aber für die
Zukunftsgerichtete Forschung eine Hürde ist.
Tiere mit hyperkeratotischen Veränderungen der Pfotenballen können nicht mehr
fallen, da es seit 2014 verpflichtenden Gentests für diese Erkrankung beim Kromfohrländer
gibt.
Augenuntersuchungen werden auf freiwilliger Basis durchgeführt, auch diese
Informationen werden wie oben registriert, erkrankte Tiere werden aus der Zucht
genommen.
All diese Informationen kann jeder Züchter in unserer WEB-basierten Datenbank abrufen
und bei seiner Wurfplanung berücksichtigen.
Probleme im Bewegungsapparat, ein großer Überbegriff. Bis Mitte der
1990iger Jahre wurden die Hunde auf Hüftgelenksdysplasie (HD) geröntgt. Die
Untersuchungen zeigten, dass HD in der Rasse kein Problem ist. Da die Hunde
aufgrund ihrer Größe und des geringen Gewichtes nicht für HD prädestiniert
sind, wurden die Untersuchen ausgesetzt.
Bezüglich Ellenbogendysplasie (ED) zeigen sich selten Auffälligkeiten. Dieses
Thema wird von unserem Zuchtausschuss aufmerksam beobachtet.
Die Zahl der Kromfohrländer mit Angaben „Patella Luxation“ liegt bei ca. 1 %
von derzeit ca. 7000 insgesamt in Deutschland geborenen Kromfohrländer (Stand 03/2025).
Nur wenige dieser Hunde wurden einem Fachtierarzt vorgestellt und die Diagnose
durch ihn bestätigt. Unklar ist auch, ob und wenn ja wie oft, das Problem durch
einen Unfall verursacht wurde. Wird bei der Gesundheitsuntersuchung für die
Körung ein Verdacht auf „Patella“ festgestellt, muss das Tier bei einem
Fachtierarzt vorgestellt werden. Die Stärke der Luxation wird in fünf Stufen
eingeteilt (0 – 1 – 2 – 3 – 4). Bei einer Bewertung „1“ wird das Tier nicht zur
Zucht zugelassen.
Häufiger haben wir Kromfohrländer, die an Arthrose leiden. Auch hier gilt, wie
in den anderen Beispielen, erkrankte Tiere dürfen in der Zucht nicht eingesetzt
werden. Die Arthrose ist keine neue Erkrankung, wie teilweise diskutiert wird.
Bereits vor 35 Jahren warnten einzelne Züchter davor die Springfreudigkeit des
Kromfohrländer zu fördern und den Welpen auf bei Spaziergängen zu
überfordern.
Inwieweit grundsätzlich die Fütterung zu obigen Problemen beiträgt bleibt
offen. Zugegeben, hier gibt es noch einiges zu tun.
Die Zuchtverantworlichen im RZV haben das Thema der „von Willebrand Erkrankung“
fest im Blick. Aktuell sind dem RZV insgesamt 20 Tiere (Stand 03.2025) mit dieser
Diagnose gemeldet.
Obwohl die Anzahl der geborenen Kromfohrländer angestiegen ist, hat sich die Anzahl der im Laufe ihres Lebens an oben genannten Krankheiten erkrankten Hunde nicht erhöht, sondern ist teilweise deutlich gesunken. Wer davon spricht, dass der Kromfohrländer kränker geworden ist, arbeitet mit veralteten Zahlen.
Zuchtgeschen von 1990 bis 2020
Dies ist eine Information des Rassezuchtvereins der Kromfohrländer e.V. (RZV), der
einzige seit Anerkennung des Kromfohrländers als Rassehund in VDH und F.C.I.
eingegliederte und zuchtbuchführende Rassezuchtverein in Deutschland.
In die
Datenbank des RZV werden nur Angaben der Besitzer des Hundes aufgenommen.
Gerüchte oder „ich habe gehört, sage aber nicht von wem“ werden grundsätzlich
nicht mit einbezogen.
Auch werden keine Umfragen bei den Züchtern über die Nachkommen ihres
Zwingers gemacht, somit ist ausgeschlossen, dass diese Einfluss auf die Angaben
nehmen könnten.
Bei Verdacht auf immunbedingte Erkrankungen werden die Besitzer von einem
Mitglied des Zuchtausschuss angesprochen. In Zweifelsfällen werden die dem RZV
vorliegenden Unterlagen der beratenden Tierärztin des RZV vorgelegt. Ihr sind
zu 99,9 % weder die Tiere noch die Besitzer bekannt. Somit kann nicht
unterstellt werden, dass „Gefälligkeitsbewertungen“ ausgestellt werden.
Besitzer neu gemeldeter Hunde mit Krampfanfällen (Epilepsie) werden nochmals
angeschrieben und um weitere Angaben gebeten. Allerdings liegt der Rücklauf
dieser Fragebögen bei max. 50 %. Aber in der Regel sind ausreichend Angaben zu
der Erkrankung auf dem turnusmäßig zugesandten Gesundheitsfragebogen angegeben.
Auch hier wird im Zweifel die beratende Tierärztin zu Rate gezogen.
Die hyperkeratotischen Veränderungen der Ballen (digitale Hyperkeratose, Hereditäre
Fußballen Hyperkeratose/HFH oder Cornyfeet genannt) stellen aufgrund des
verpflichtenden Gentests für diese Erkrankung in der Rasse kein Problem mehr
dar.
Sämtliche
Informationen über die Abstammung und Gesundheit der Rasse finden unsere
Mitglieder und Züchter in der WEB-basierten Datenbank des RZV.
Lange bevor der Verband für das Deutsche
Hundewesen (VDH) seine Mitgliedsvereine verpflichtete ihre Neuzüchter zu
schulen, wurde im RZV die Erstzüchtertagung eingeführt. Diese findet einmal im
Jahr statt und erst nach der Teilnahme können die zukünftigen Züchter mit ihrer
Zucht beginnen.
Hier werden alle Fragen rund um die Formalitäten und Zucht (Läufigkeit,
Deckakt, Geburt, Aufzucht) angesprochen. Fragen beantwortet und diskutiert. Den
Züchtern soll an dieser Veranstaltung auch ihre Verantwortung für die zukünftigen
Generationen der Kromfohrländer nahegebracht werden.
Des Weiteren stehen jedem Züchter alle Zuchtwarte zum Thema Zucht Rede und
Antwort und können jederzeit in Anspruch genommen werden.
Festzustellen bleibt, dass alle die heute Kromfohrländer züchten, Tiere aus
derselben Population haben, mit denselben Vor- und Nachteilen. Mit denselben
gesunden und kranken Genen. Keiner züchtet gesündere oder kränkere
Kromfohrländer. Jeder kann gesunde (was sehr zu wünschen ist) oder leider auch
kranke Nachkommen in seiner Zucht haben.
Alle Informationen, die heute jedem Kromfohrländerzüchter zugänglich sind,
basieren auf dem Zuchtbuch, den Umfragen und dem Datenmaterial des
Rassezuchtvereins.
Legende: