Körung

Informationen zu den Körunterlagen

Die Termine für alle Körungen sowie den jeweils zuständigen Körleiter erfahren Sie über die Kromfohrländer – Homepage www.kromfohrlaender.de oder aus dem WUFF. Alle benötigten Unterlagen können Sie vom Körleiter anfordern oder von der Homepage herunterladen. Download Formulare

Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Körleiter in Verbindung, damit dieser Sie einplanen kann.

Aus dem Anmeldeformular ist ersichtlich, welche Unterlagen Sie fristgerecht beim Körleiter einreichen und welche Sie zur Körung mitbringen müssen.

Die Anmeldung sowie die Selbstverpflichtung füllen Sie bitte selbst aus, die Untersuchungsbögen zur Gesundheit sowie die Zahnkarte und das Formular für die Blutbank lassen Sie von Ihrem Tierarzt ausfüllen. Die Untersuchung sollte nicht kurz vor dem Wochenende erfolgen, damit das Blut nicht unnötig lange auf dem Transportweg verbleibt.

Zum Abgleich der Eintragungen nehmen Sie bitte die Original-Ahnentafel Ihres Hundes mit zur tierärztlichen Untersuchung.

Achten Sie bitte darauf, dass der Tierarzt die Unterlagen vollständig ausfüllt und auffällige Befunde abklärt bzw. kommentiert, ggf. auch eine Kontrolluntersuchung durchführt.

Die Untersuchungsergebnisse dürfen am Tag der Körung nicht älter als 3 Monate sein.

Machen Sie Kopien von allen Unterlagen und bewahren Sie diese auf, auch für den Fall, dass sie auf dem Postweg verloren gehen.

Die vollständig ausgefüllten Unterlagen schicken sie bitte an den jeweiligen Körleiter. Anmeldeschluss ist im Regelfall 3 Wochen vor dem Termin der Körung.

Wenn möglich, überweisen Sie die Körgebühr (z. Zt. 45 €) bitte vorher, damit man am Tag der Körung nicht so viele Geldscheine hüten muss.

Hier die Bankverbindung:
RZV der Kromfohrländer
MBS Potsdam
IBAN DE 39 1605 0000 1000 915 014
BIC WELEDAD1PMB

Auf dem Überweisungsträger den Verwendungszweck nicht vergessen (z.B. „Körung Nord“ und der Zuchtbuchname des Hundes)

Bitte kontrollieren Sie, ob Sie auf der Rückseite der Ahnentafel Ihres Hundes als Eigentümer eingetragen sind und der Züchter/Verkäufer den Eigentumswechsel mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Wenn nicht, bitte vor der Körung nachholen bzw. nachholen lassen!

Bitte beachten Sie auch folgendes:
Auf Beschluss des Zuchtausschusses vom 07.03.2004 werden Hunde, bei denen ein Verdacht auf eine Typverfälschung durch Einkürzen, Trimmen oder herausziehen des Deckhaares nahe liegt, auf der Körung zurückgestellt.
Die normale Fellpflege durch Herauskämmen und Bürsten abgestorbener Haare, sowie das gezielte Kürzen einzelner in die Augen hängender Strähnen ist davon nicht betroffen. Begründung: die Körkommission muss den Hund im „Originalzustand“ sehen, um eventuelle Körauflagen bezüglich des Haarkleides zu beschließen. Durch eine Manipulation des Haarkleides werden die vererbbaren Merkmale des Hunds kaschiert. Dies widerspricht dem angestrebten Standard.

 

Ablauf der Anmeldung

  • Die Anmeldung muss spätestens 3 Wochen vor dem Körtermin beim KörleiterIn eingetroffen sein.
  • Es werden pro Körtag maximal 15 Hunde zugelassen. Daher setzen Sie sich bitte frühzeitig telefonisch mit dem zuständigen Körleiter in Verbindung, damit er Sie einplanen kann.
  • Für die Reihenfolge des Eingangs zählt nur die komplette schriftliche Anmeldung mit dem ausgefüllten Gesundheitsfragebogen, der Zahnkarte, dem Nachweis der Bluteinlagerung,
    einer Kopie der Ahnentafel und der unterschriebenen Verpflichtungserklärung.

Unvollständige schriftliche oder telefonische Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Erst bei Vorliegen der kompletten Unterlagen gelten die Hunde bei der Körung angemeldet.
Sie werden dann entsprechend ihres Eingangs gelistet.

 

Bei der Körung mitzubringen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Körung mit:

  • Original-Ahnentafel (Die Eigentumsübertragung des Hundes muss auf der letzten Seite der Ahnentafel vermerkt sein.)
  • Nachweis der Tollwutschutzimpfung
  • Bezahlung der Körgebühr (wenn nicht vorab überwiesen)

 

Voraussetzungen

  • Das Alter des Kromfohrländers muss 18 Monate am Tag der Prüfung betragen.
  • Der Nachweis einer Gesundheitsuntersuchung für die Zuchttauglichkeitsprüfung. Die Untersuchung darf am Tage der Körung nicht älter als drei Monate sein.
  • Ferner ist ein HFH-Gentest beizufügen,
  • Ein FCI Abstammungsnachweis oder eine Ahnentafel des Rassezuchtvereins
  • Der Besitzer muss laut Vorstandsbeschluss vom 01.12.2019 Mitglied im Rassezuchtverein der Kromfohrländer e.V. sein. Teilnehmer aus dem Ausland müssen Mitglied in einem FCI angeschlossenen Verein sein. Siehe dazu auch hier: Satzung
 

Blutbank

Der RZV hat eine Blutbank eingerichtet, um Genmaterial für wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung zu haben und um in Zweifelsfällen die Abstammung einzelner Hunde nachweisen zu können.Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung für anzukörende Hunde wird vom Tierarzt zusätzlich Blut entnommen und an PD Dr. Ina Pfeiffer, Geno Canin, Universität Kassel, Heinrich-Plett-Str. 40, 34132 Kassel-Oberzwehrn  übersandt. Eine Bestätigung der Versendung der Blutprobe durch den Tierarzt ist Voraussetzung zur Zulassung zur Körung.
Die Kosten der Einlagerung für zunächst 10 Jahre werden vom Verein übernommen. Das eingelagerte Blut geht in das Eigentum des Vereins über.
Diese Maßnahme ist zwingend für alle neu zugelassenen Zuchthunde. Bei bereits zugelassenen Zuchthunden sowie Kromfohrländern, die nicht in der Zucht stehen, können Blutproben jedoch freiwillig entnommen und auf Kosten des Vereins eingelagert werden.
Informationsblätter für den Tierarzt und ein Formblatt zur Bluteinlagerung finden Sie bei den Dokumenten zur Körung.

 

Informationen zum Ablauf der Körung und wie Sie sich darauf vorbereiten können:

Die Körung, auch Zuchtzulassungsprüfung genannt, hat in erster Linie den Zweck, die zukünftigen Zuchttiere auszuwählen. Grundlage dafür ist der Rassestandard Nr. 192 (erhältlich über die Körleiter, die Zuchtbuchstelle oder die Kromfohrländer – Homepage), wie er am 12.10.1998 von der FCI Standardkommission verabschiedet worden ist.

 

Planen Sie für den Tag der Körung genügend Zeit ein. Kommen Sie früh genug an, so dass Ihr Hund noch Zeit für einen kleinen Spaziergang, die Möglichkeit sich zu lösen und Gelegenheit zum Kennen lernen der Örtlichkeiten hat. Nehmen Sie eine Decke für Ihren Hund mit, auf der er während der Wartezeiten ruhen kann, oder warten sie mit ihrem Hund ggf im Auto, (wenn es die Temperaturen zulassen) falls es zu aufregend für ihn ist.  Es versteht sich von selbst, dass der Hund am Tag der Körung gesund, gepflegt und ausgeruht auftritt.

 

Das Führen im Ring

Führen Sie Ihren Kromfohrländer an einer dem Hund vertrauten Leine, Flexi-Leinen sind ungeeignet.

Es kommt nicht darauf an, dass der Hund ordentlich bei Fuß läuft. Zerren Sie daher nicht an der Leine herum, sondern lassen Sie ihn seinen natürlichen Gang entwickeln. Üben Sie, ihn so zu führen, dass er schön frei und zügig trabt, nicht springt, nicht herumkaspert. Dies gilt auch für Hunde, die zum Passgang neigen. Meist hilft aufmunterndes Ansprechen (Motivieren) oder ein etwas schnellerer Gang, um vom Passgang zum Trab zu wechseln.

Wenn Sie zu mehreren Leuten anreisen, sollte der Hund von seiner Hauptbezugsperson geführt werden. Sonst kann es sein, dass er nur in die Richtung zerrt, wo diese sich befindet. Das sollten Sie vorher ausprobieren. Kommen Sie eventuell vorher allein mit Ihrem Hund auf den Platz

Stehen
Der Richter muss den Hund auch im Stand beurteilen. Daher üben Sie mit Ihrem Hund, dass er ruhig stehen bleibt. Dies ist auch für das anschließende Foto – Shooting von Vorteil.
 
Anfassen, Zahnkontrolle, Messen
Um seinen Körperbau, sein Haar und seine Bemuskelung beurteilen zu können, muss der Richter den Hund anfassen können. Das muss der Hund dulden, ohne den Richter zu bedrohen oder gar zu beißen. Auch ein ängstliches Zurückweichen erschwert die Beurteilung. Üben Sie daher mit dem Hund, sich von Fremden anfassen zu lassen. Dasselbe gilt für die Zahnkontrolle. Rüden müssen sich auch den Griff an die Hoden gefallen lassen.Denken Sie immer daran, dass sich Ihre Stimmung auf Ihren Hund überträgt, deshalb bleiben Sie selber ruhig, sprechen Sie leise mit ihrem Hund, loben Sie ihn und atmen Sie bewusst ganz ruhig.Die meisten Richter richten Kromfohrländer auf dem Tisch. Daher sollten Sie üben, dass er frei und entspannt auf einem kleinen rutschfesten Tisch stehen bleibt. Simulieren Sie das Messen der Höhe des Hundes zuhause, indem Sie dem stehenden Hund z.B. einen abgewinkelten Zollstock auf den Widerrist legen. Das ist der Übergang vom Nacken in den Rücken. So kann er sich im Vorfeld an die Berührung gewöhnen. 
 
Die Verhaltensbeurteilung
Es ist völlig klar, dass es sich bei der Verhaltensbeurteilung nur um eine Stichprobe handeln kann. Trotzdem ist es unerlässlich das Verhalten Ihres Hundes während der Zuchttauglichkeitsprüfung durch die Körkommission hinsichtlich der Bestimmungen des Standards zu beurteilen.Ob Ihr Hund übermäßig ängstliches Verhalten oder aggressives Verhalten im gesamten Körverlauf, in Alltagssituationen, wie beim Betreten des Körgeländes, Begegnung mit Artgenossen, beim Messen, bei der Exterieurbeurteilung, Zahnkontrolle, Händeschütteln usw. zeigt, soll herausgefunden werden.Und wenn Ihr Hund die Zuchtzulassung nicht bekommt, seien Sie bitte nicht zu sehr enttäuscht. Für Sie ist er ohnehin der Schönste und Beste und so soll es auch sein.
Stand Januar 2021