Neufassung der Zuchtlenkungsmaßnahme Cystinurie
Liebe Mitglieder,
der Zuchtausschuss in den Personen Heike Haase, Wolfgang Nohse, Jutta Weinert und ich selbst waren gemeinsam mit dem ersten Vorsitzenden Robert Bialy und dem schweizerischen Zuchtobmann Beat Joos zu einem Besuch bei Prof. Leeb und Dr. Mauri von der veterinärmedizinischen Universität Bern. Prof. Leeb und Dr. Mauri haben uns sehr freundlich empfangen nahmen sich für uns viel Ruhe und Zeit. Nach einer interessanten und informativen Führung durch die Forschungsabteilung gab uns Dr. Mauri in einer Präsentation einen Überblick des aktuellen Projekt-Standes. Dabei entwickelte sich ein sehr angeregter Gedankenaustausch und einige Ansichten führten zu guten Einsichten.
Eine Neufassung der ‘Zuchtlenkungsmaßnahme Cystinurie’ wurde vom erweiterten Vorstand in der Sitzung am 18.02.2017 einstimmig beschlossen.
Zuchtlenkungsmaßnahme Cystinurie:
Von der Stoffwechselstörung Cystinurie betroffene Rüden mit Cystinstein-/Cystinkristallbildung sind von der Zucht ausgeschlossen. Für jeden in einer Zuchtabsichtserklärung genannten Rüden müssen dem Zuchtausschuss die Ergebnisse des COLA-Tests, der PH-Wertbestimmung und der Sedimentuntersuchung vorgelegt werden. Das Mindestalter des Rüden für den COLA-Test beträgt 36 Monate.
Der Vorstand hat einem weiteren Antrag zur Kostenübernahme für COLA-Tests inkl. PH-Wert und Sedimentuntersuchung für Deckrüden ab 3 Jahren für die nächsten 12 Monate einstimmig zugestimmt.
Diese Zuchtlenkungsmaßnahme tritt zum 18.02.2017 in Kraft und soll bereits auf die neu eingereichten Zuchtabsichtserklärungen Anwendung finden.
Die Besitzer von Deckrüden werden von uns angeschrieben und erhalten vorbereitete Formulare und Auftragsschreiben für die genannten Untersuchungen. So wird sichergestellt, dass die Kosten vom RZV übernommen und die Ergebnisse direkt an den RZV übermittelt werden.
Anhand des COLA-Testergebnisses und des familiären Umfeldes der Zuchttiere wird der Zuchtausschuss eine dreistufige Risikoabschätzung für die geplante Verpaarung abgeben: niedriges, mittleres, erhöhtes Risiko.
Wird in einer Zuchtabsichtserklärung ein Deckrüde angegeben, der zum Zeitpunkt der ZAE noch zu jung für den COLA-Test ist, kann der COLA-Test spätestens 3 Tage vor dem Decksprung nachgereicht werden. Eine eventuelle Zustimmung für den jungen Deckrüden ist bis zur Prüfung des COLA-Test vorbehaltlich.
Hier sei noch einmal deutlich gesagt, dass es keinen Sinn macht, den COLA-Test bei einer Hündin durchzuführen. Da bei unseren Kromis nur eine testosteronabhängige Cystinurie vorkommt, können Hündinnen nicht betroffen sein.
Die oben genannte Neufassung hebt die bisher gültige Zuchtlenkungsmaßnahme Cystinurie auf, nach der umfänglich Zuchtsperren für betroffene und nicht betroffene Tiere ausgesprochen wurden. In der Umsetzung der Neufassung bedeutet das, dass die Zuchtsperren nicht betroffener Tiere aufgehoben werden. Die Besitzer der bisher Aufgrund der Zuchtlenkungsmaßnahme Cystinurie gesperrten Zuchttiere werden von uns angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob sie das Zuchttier wieder für die Zucht im RZV zur Verfügung stellen möchten.
Für ein anfängliches Knirschen in den Abläufen möchte ich mich schon im Voraus entschuldigen. Bei Fragen können Sie mich sehr gern kontaktieren.
Mit freundlichem Gruß,
Thomas Müting
-Zuchtleiter-